written by
rene wanzlik

3,8 Millionen Rückstände: Die Kaltmiete erzählt nur die halben Wohnkosten

Fördermittel Immobilien Leben 9 min read , September 20, 2026

3,8 Millionen Menschen lebten 2025 in Haushalten mit Rückständen bei Strom oder Gas. Das ist kein Randthema. Es zeigt: Eine Wohnung ist erst dann bezahlbar, wenn am Monatsende die ganze Rechnung aufgeht.

Hallo liebe Immobilienfreunde, hier ist euer Rene Wanzlik.

In der Debatte steht meist die Kaltmiete im Mittelpunkt. Sie ist sichtbar, sie steht im Vertrag. Auf dem Konto kommen aber Energie, Wasser, Müll, Aufzug und die Jahresabrechnung hinzu. Zu den warmen Nebenkosten zählen insbesondere Heizung und Warmwasser, während kalte Nebenkosten etwa Wasser, Müll und Reinigung umfassen. Wer Wohnkosten fair beurteilen will, muss diese Summe sehen. Sonst redet man über einen Preis und übersieht die monatlichen Kosten und die tatsächliche Belastung.

Wohnkosten: Was die 3,8 Millionen zeigen.

Das Statistische Bundesamt meldet für 2025 3,8 Millionen Menschen mit Rückständen bei Strom- oder Gasrechnungen. Das sind 4,6 Prozent der Bevölkerung. Im Jahr davor waren es 5,0 Prozent. Die Lage hat sich also etwas entspannt. Entwarnung gibt diese Zahl aber nicht.

Die Daten stammen aus EU-SILC, der europäischen Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen. Haushalte geben selbst an, ob sie Rechnungen beim Versorger aus Geldmangel nicht fristgerecht zahlen konnten. Die Erhebung zeigt keine Schuldsumme. Sie zählt auch keine Mahnungen oder Sperren. In Deutschland ist EU-SILC seit 2020 Teil des Mikrozensus, wie Destatis erläutert.

KennzahlDatenstandAussageWichtige Grenze
3,8 Millionen Menschen2025Haushalte mit Rückständen bei Strom oder GasSelbstauskunft, keine Schuldsumme
4,6 Prozent2025Anteil an der BevölkerungRückstand ist keine Sperre
5,8 Prozent2025Anteil in MieterhaushaltenKein Urteil über einzelne Mietverträge
3,3 Prozent2025Anteil in EigentümerhaushaltenEigentum schützt nicht immer
11,2 Prozent2025Wohnkosten über 40 Prozent des EinkommensAndere Kennzahl als Rückstand

Wohnkosten: Mehr als die Kaltmiete.

Nach Eurostat-Daten, die Destatis im Mai 2026 veröffentlicht hat, gaben 2025 11,2 Prozent der Menschen in Deutschland mehr als 40 Prozent ihres verfügbaren Einkommens für das Wohnen aus. In dieser Quote stecken Miete, Energie und weitere laufende Ausgaben. Ein Rückstand ist daher nicht die ganze Lage. Er zeigt nur, dass es bereits eng geworden ist. Bei der persönlichen Mietbelastungsquote zählen deshalb sowohl die tatsächliche Miete als auch die warmen Nebenkosten.

Zur Rechnung gehören mehr als Heizung und Warmwasser. § 2 der Betriebskostenverordnung nennt auch Wasser, Entwässerung, Aufzug, Müll, Reinigung, Gartenpflege, Beleuchtung und Versicherungen. Nicht jede Position fällt in jedem Haus an. Ob sie umgelegt werden darf, hängt vom Mietvertrag ab. Für Mieterinnen, Mieter, Käufer und Verwalter bleiben diese kalten und warmen Nebenkosten trotzdem Teil der echten Monatslast.

Ein einfaches Alltagsbeispiel: In einer Familie wird die Stromrechnung etwas kleiner. Im selben Monat kommen die Versicherungsrate, ein höherer Wocheneinkauf und die Betriebskostenabrechnung. Am Ende zählt nicht, ob eine Position fiel. Es zählt, ob noch Geld vom verfügbaren Haushaltseinkommen übrig bleibt. Entscheidend sind dabei auch das Haushaltsnettoeinkommen, die Haushaltsgröße und die Zahl der Haushaltsmitglieder.

Wenn Wohnkosten in Rückstand geraten.

Ein Rückstand heißt nicht, dass Strom oder Gas schon abgestellt sind. § 41f Energiewirtschaftsgesetz setzt klare Hürden. Der Versorger muss mahnen und die Sperre vier Wochen vorher androhen. Der Rückstand muss mindestens doppelt so hoch sein wie ein Monatsabschlag. Acht Werktage vor der Unterbrechung muss noch einmal eine Ankündigung kommen. Die Sperre muss zudem verhältnismäßig sein. Bei einer Gefahr für Leib oder Leben ist sie unzulässig.

Trotzdem ist ein Rückstand kein kleiner Vorgang. Er kostet Zeit und macht die nächste Rechnung schwerer. Die Bundesnetzagentur weist für 2024 34.393 durchgeführte Gassperrungen aus. Diese Zahl und EU-SILC messen Verschiedenes. Sperren dürfen daher nicht mit den Rückständen verrechnet werden.

In der Grundversorgung muss der Versorger auf Wunsch eine Abwendungsvereinbarung mit zinsfreien Raten anbieten. Das regelt § 41g EnWG. Mit Einwilligung darf er den Sozialhilfeträger einbeziehen. Bei Leistungsbezug kann der zuständige Träger nach § 22 Absatz 8 SGB II Schulden zur Sicherung der Unterkunft übernehmen, oft als Darlehen. Das ist keine feste Zusage. Es ist ein guter Grund, früh zu handeln und mögliche Zahlungen rechtzeitig zu klären.

Fallende Preise senken Wohnkosten nicht automatisch.

Im August 2026 war Haushaltsenergie im Schnitt 0,7 Prozent billiger als ein Jahr zuvor. Zugleich stiegen die Wohnungsnebenkosten um 3,1 Prozent. Die allgemeine Inflationsrate lag bei 2,9 Prozent. Ein sinkender Energiepreis sagt also noch nicht, dass die gesamten Wohnkosten fallen. Alte Rückstände verschwinden dadurch erst recht nicht.

Auch Entlastungen treffen nicht jeden Vertrag gleich. 2026 entfällt die Gasspeicherumlage. Ein Bundeszuschuss soll die Stromnetzkosten dämpfen. Beim nationalen CO₂-Preis gilt zugleich ein Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne. Destatis erklärt diese Regeln und ihre möglichen Preiseffekte. Die tatsächliche Weitergabe hängt aber von Tarif und Kostenstruktur ab.

Entscheidend ist nicht der Durchschnittspreis, sondern die tragfähige Monatsrechnung. Mieterinnen und Mieter brauchen klare Abrechnungen und Hilfe, bevor Rückstände wachsen. Eigentümerinnen, Eigentümer und Verwalter müssen Verbrauch, Technik und kommende Kosten gemeinsam prüfen.

Wohnkosten im Bestand: Erst rechnen, dann bauen.

In meinem Projekt mit 24 Wohnungen und rund 400.000 Euro für Dach, Fassade und Fenster war die Kernfrage nie, ob ein besserer Energiezustand gut ist. Er ist gut. Die Frage lautete: Was ist technisch nötig, was spart die Maßnahme wirklich, was kostet sie mit Zinsen und was können die Menschen im Haus tragen? Dabei gehören Kapitaldienst und Tilgung ebenso in die Rechnung wie die tatsächlichen Kosten für Betrieb und Instandhaltung. Diese Reihenfolge fehlt oft. Manche fordern die tiefste Sanierung. Andere reden nur über Mietregeln. Beides reicht nicht.

Ein sauberer Objektcheck beginnt mit Verbräuchen über mehrere Jahre. Dann folgen Betriebskosten je Einheit, Zustand von Heizung und Hülle, belastbare Angebote und eine Reserve. Mein Beitrag zum Energieausweis in der Kreditprüfung zeigt, warum der Ausweis nur ein Start ist. Heizlast, Systemtemperatur und Maßnahmenplan müssen dazu passen. So lassen sich Wohnkosten besser steuern, statt sie nur später zu verteilen.

Bei vermieteten Häusern gehört auch die CO₂-Kostenverteilung in die Rechnung. § 5 CO₂KostAufG teilt die Kosten nach dem spezifischen Ausstoß des Gebäudes auf. Der Vermieter ermittelt den Wert mit der jährlichen Heizkostenabrechnung. Die Regel ersetzt keine Sanierungsentscheidung. Sie zeigt aber, wie ein schlechter Energiezustand Kosten und Pflichten verschiebt.

Förderung kann eine Maßnahme günstiger machen. Sie trägt aber keine schlechte Rechnung. Das BAFA fördert bei Bestandswohngebäuden unter anderem Maßnahmen an der Gebäudehülle. Es gelten technische Mindestwerte und ein fester Antragsschritt. Wer erst bestellt und dann auf Geld hofft, plant in der falschen Reihenfolge.

Was aus der Wohnkosten-Rechnung folgt.

Deutschland muss den Bestand besser machen. Das Umweltbundesamt beziffert den Endenergieverbrauch privater Haushalte 2024 auf 625 Terawattstunden. Das ist gut ein Viertel des gesamten Endenergieverbrauchs. Der Wert hängt aber auch vom Wetter, von der Haushaltsgröße und vom Verhalten ab. Aus einer Bundeszahl folgt kein Plan für ein einzelnes Haus.

Wer daraus eine gleiche Sanierungspflicht für jedes Haus ableitet, nimmt wieder eine Abkürzung. In „Zwangssanierung? Der Staat lockert, aber der Markt rechnet nach“ habe ich den Rechtsrahmen von der Rechnung am Objekt getrennt. Der Markt rechnet weiter: mit Betriebskosten, Zinsen, Reparaturstau und einer echten Einsparung. Genau so muss die Prüfung der Wohnkosten laufen.

Auch Energiearmut lässt sich nicht mit einer Zahl erklären. Das Joint Research Centre der Europäischen Kommission zeigt: Ausgabenquote, Rückstand und fehlende Wärme treffen nur zum Teil dieselben Haushalte. Darum darf aus einer offenen Versorgerrechnung keine volle soziale Diagnose werden. Bei niedrigem Einkommen können auch staatliche Leistungen wie Wohngeld-Plus oder Grundsicherung eine wichtige Rolle spielen.

Für die Wohngeldberechnung zählen unter anderem das verfügbare Haushaltseinkommen, die Haushaltsgröße, die Mietkosten und mögliche Freibeträge. Berücksichtigt werden außerdem die tatsächliche Miete und – je nach Regelung – Komponenten für Heizkosten und Klima. Die Heizkostenkomponente und die Klimakomponente können deshalb für wohngeldberechtigte Haushalte und einzelne wohngeldberechtigte Personen relevant sein. Wohngeld ersetzt dabei nicht automatisch den gesamten Lebensunterhalt, kann aber kleine Haushalte und Mieterhaushalte mit niedrigem Einkommen entlasten.

Meine Reihenfolge bleibt schlicht: Erst Abrechnung und Verbrauch prüfen. Dann technisch nötige Schritte festlegen. Finanzierung und Förderung vor der Bestellung klären. Danach die Wirkung auf die gesamten Wohnkosten berechnen. Die ältere Einordnung zu Energiekosten und Wohnkomfort zeigt, wie lange der Druck schon da ist. Die neue Destatis-Zahl setzt nun einen amtlichen Maßstab.

Eine Wohnung ist nicht bezahlbar, nur weil die Kaltmiete passt. Sie muss als ganze Monatsrechnung tragbar sein. Das ist für Mieterinnen und Mieter fair und für Eigentümerinnen und Eigentümer die vernünftigere Grundlage.

Bleibt dran, liebe Immobilienfreunde.

Herzlichst, Ihr Rene Wanzlik und Team

#Immobilien #ReneWanzlikImmobilien #Wohnkosten #Energiekosten #Nebenkosten

Quellen und weiterführende Links

Alle hier genannten Zahlen, Daten und weiterführenden Quellen sind direkt klickbar.

Eigene Beiträge auf wanzlik.blog

1.Rene Wanzlik, „Explosive Enthüllungen: So leiden Deutsche unter Energiekosten und Wohnungs-Unbehagen“, 17. Oktober 2023. Historische Einordnung zu Energiekosten und Wohnkomfort, nicht Grundlage der aktuellen Destatis-Zahl.

2.Rene Wanzlik, „1.450 Euro pro Quadratmeter: Wann die teuerste Sanierung am Ziel vorbeigeht“, 30. August 2026. Vorgeschichte zum Projekt mit 24 Wohnungen und zur Reihenfolge von Maßnahmen.

3.Rene Wanzlik, „Der Energieausweis entscheidet mit: Warum der Sanierungsplan heute in die Kreditprüfung gehört“, 13. September 2026. Vertiefung zu Energieausweis, Kostenplan, Förderung und Finanzierung.

4.Rene Wanzlik, „Zwangssanierung? Der Staat lockert, aber der Markt rechnet nach“, 19. Juli 2026. Abgrenzung von Rechtsrahmen, Objektkalkulation und Marktpreis.

Amtliche Daten und Preisregeln

1.Destatis, „3,8 Millionen Menschen leben in Haushalten mit Zahlungsrückständen bei Versorgern“, 14. September 2026. EU-SILC für 2025: 3,8 Millionen beziehungsweise 4,6 Prozent; Mieterinnen und Mieter 5,8 und Eigentümerinnen und Eigentümer 3,3 Prozent. Selbstauskunft, kein Sperrenregister.

2.Destatis, „4,2 Millionen Menschen leben in Haushalten mit Zahlungsrückständen bei Versorgern“, 16. September 2025. Vergleichswert 2024: 5,0 Prozent.

3.Eurostat, „EU statistics on income and living conditions (EU-SILC)“, laufende Methodendokumentation. Beschreibt die harmonisierte Erhebung, keine administrative Schuldenmessung.

4.Destatis, „EU-Vergleich: Überbelastung durch Wohnkosten 2025“, 15. Mai 2026. Eurostat-Daten zur 40-Prozent-Quote, einschließlich laufender Ausgaben.

5.Destatis, „Verbraucherpreisindex, August 2026: +2,9 % zum Vorjahresmonat“, 10. September 2026. Haushaltsenergie minus 0,7 Prozent, Wohnungsnebenkosten plus 3,1 Prozent; es sind Durchschnittswerte.

6.Destatis, „Maßnahmen der Bundesregierung und ihre Auswirkungen auf die Verbraucherpreise“, Datenstand 10. September 2026. Gasspeicherumlage, Netzkostenzuschuss und CO₂-Preiskorridor; die Weitergabe hängt vom Einzelfall ab.

Gesetze, Sperren und Förderung

1.Bundesnetzagentur, „Rechnungen und Sperrungen“, Datenstand 2024. Meldet 34.393 durchgeführte Gassperrungen und erklärt die Aufsicht; nicht mit EU-SILC-Rückständen gleichsetzen.

2.Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz, § 41f EnWG, geltendes Bundesrecht. Regeln zu Mahnung, Fristen, Rückstandshöhe, Verhältnismäßigkeit und Wiederherstellung.

3.Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz, § 41g EnWG, geltendes Bundesrecht. Grundversorgung: Abwendungsvereinbarung und zinsfreie Raten auf Verlangen.

4.Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz, § 22 SGB II, geltendes Bundesrecht. Absatz 8 erlaubt im Einzelfall die Übernahme von Schulden zur Sicherung der Unterkunft, oft als Darlehen.

5.Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz, § 2 Betriebskostenverordnung, geltendes Bundesrecht. Nennt mögliche Betriebskostenarten; die Umlage braucht die mietvertragliche Grundlage.

6.Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz, § 5 CO₂KostAufG, geltendes Bundesrecht. Stufenbezogene Aufteilung nach spezifischem CO₂-Ausstoß.

7.BAFA, „Sanierung Wohngebäude“, abgerufen am 19. September 2026. Übersicht zu förderfähigen Maßnahmen und technischen Anforderungen.

Forschung und Verbraucherhilfe

1.Umweltbundesamt, „Endenergieverbrauch der privaten Haushalte“, Datenjahr 2024. 625 Terawattstunden und gut ein Viertel des gesamten Endenergieverbrauchs; keine Aussage über ein einzelnes Haus.

2.Europäische Kommission, Joint Research Centre, „Who’s energy poor in the EU? It’s more complex than it seems“, 25. September 2024. Rückstände, Ausgabenanteile und Wärme überlappen nur begrenzt; keine aktuelle Deutschlandsschätzung.

3.ZEW Mannheim, Heindl und Schuessler, „A Deprivation-Based Assessment of Energy Poverty“, 2019. Forschung zu mehrdimensionaler Energiearmut, keine Prognose.

4.Verbraucherzentrale, „Stromsperre oder Gassperre – was Sie dagegen tun können“, abgerufen am 19. September 2026. Praxisrat zu Mahnung, Ratenzahlung und Beratungsstellen; Rechtsregeln sind oben primär belegt.

Öffentlicher LinkedIn-Debattenbezug

1.Micha Ries, „Strom-Netzentgelte 2026“, LinkedIn, sichtbare Veröffentlichung 2025, öffentlich geprüft am 19. September 2026. Öffentliche Branchenposition zur unterschiedlichen Weitergabe von Netzentgeltentlastungen; als Debattenbezug, nicht als Faktenbeleg.

Datenstand der aktuellen amtlichen Reihen ist der 19. September 2026. Prognosen zu Preisen oder Förderung sind keine Tatsachen. Verbands- und Verbraucherquellen vertreten eigene Perspektiven. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Einordnung und keine individuelle Rechts-, Sozial- oder Anlageberatung.

RealEstate BezahlbarerWohnraum Immobilie Immobilien Immobilienmanagement ReneWanzlik Vermietung Verpachtung Wohnungen Wohnungsbau politik ReneWanzlikImmobilien