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rene wanzlik

Revolution im Immobilienmarkt: Das neue Wachstumschancengesetz sprengt alle Fesseln!

Immobilien 1 min read , September 25, 2023

Oh, das Wachstumschancengesetz hat sich nach einem kleinen Sturm im Wasserglas in der Koalition (siehe den spannenden Artikel „Bundesfamilienministerin Lisa Paus blockiert das Wachstumschancengesetz“) nun doch auf den parlamentarischen Weg gemacht! Am 30.8.2023 hat das Bundeskabinett den Startschuss gegeben und den Regierungsentwurf abgesegnet. 🎉

Nun, was haben wir hier? Eine neue Steuerfreigrenze für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung nach § 3 Nr. 73 EstG-E! Ab 2024 dürfen wir uns über eine bürokratieentlastende Regelung freuen, mit einer Steuerfreigrenze von 1.000 €. Falls die Ausgaben die Einnahmen überholen, können diese kleinen Schätzchen auf Antrag als steuerpflichtig behandelt werden. 🏡💶

Und jetzt halten Sie sich fest: Es gibt eine neue degressive Abschreibung (AfA) für Wohngebäude! Mit einem festen Abschlag von 6 % über sechs Jahre nach § 7 Abs. 5a EStG-E. Die Abschreibung tritt im Jahr der Anschaffung oder Herstellung in Aktion, aber nur zeitanteilig. Außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzungen? Nein, danke! 🏢💔 Aber keine Sorge, es gibt eine Umsteigemöglichkeit zur linearen Abschreibung für Abnutzung, falls diese ungeliebten Abnutzungen doch eintreten. 🔄

Diese Regelung ist wie ein exklusiver Club nur für Gebäude, die Wohnzwecken dienen und in einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat liegen. Der Bau oder Kauf muss zwischen dem 30.09.2023 und dem 01.10.2029 beginnen bzw. abgeschlossen werden. Und es gilt nur für die Neuen in der Nachbarschaft – also neue Gebäude! Der Steuerpflichtige muss das Gebäude bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung schnappen. 🇪🇺🏠

Das sind doch mal spannende Neuigkeiten, oder? Steuererleichterungen hier, Abschreibungen da – das klingt nach einem frischen Wind in der Immobilienwelt! 🎊🍾

Na dann, liebe Leserinnen und Leser, schnappt euch eure Neubauten und feiert sie wie Geburtstagskinder! Mit den neuen Steuerfreigrenzen und der degressiven Abschreibung könnt ihr euch auf eine wilde Fahrt durch die Immobilienwelt freuen. Aber vergesst nicht: Bei außergewöhnlichen Abnutzungen gibt es keinen Freifahrtschein! Also haltet eure Häuser in Schuss und genießt den frischen Wind. Bis zum nächsten Mal, euer Immobilien-Entdecker! 🏠💨

Euer Rene Wanzlik

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