Hallöchen, meine Freunde der gemauerten Werte! Hier ist wieder euer rasender Immobilien-Junkie, der Rene Wanzlik, mit einer Nachricht, die einschlägt wie eine Abrissbirne! Die da oben in Berlin haben ein Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung auf den Weg gebracht, das die Notariate in unserem Lande digital auf links krempeln wird! Das ist nicht nur technischer Schnickschnack, meine Lieben, das ist eine strategische Revolution für jeden, der mit Immobilien sein Geld verdient.
Meine Auswertung für Euch: Profizeug
Das bisherige Malheur: Der doppelte Medienbruch! 🐌
Stellt euch dieses Theater vor: Bisher war das ja so’n Ding… Man entwirft den schönen Kaufvertrag am Computer, druckt ihn auf teurem Papier aus, alle kritzeln ihre Unterschrift drauf, nur damit der Notar das Ganze dann wieder einscannt, um es digital ins Archiv zu packen. Ein Hin und Her, das der Fachmann „doppelter Medienbruch“ nennt – eine systemische Ineffizienz, die unsere Transaktionen verlangsamt und unnötig Personal und Ressourcen bindet. Für uns als Investoren bedeutet das: längere Kapitalbindung und mehr Reibungsverluste. Aber damit ist jetzt Schluss!
Die glorreiche Lösung: Die „digital geborene“ Urkunde! 🚀
Hoppla, jetzt wird’s modern! Das Herzstück der Reform ist die „elektronische Niederschrift“ – eine von Beginn an digitale Urkunde. Der Notartermin findet weiterhin persönlich statt, aber der Prozess ist revolutionär:
- Unterzeichnung am Bildschirm: Nach der Verlesung (die nun auch rechtssicher vom Bildschirm erfolgen darf ) habt ihr zwei Möglichkeiten zur Unterschrift:
Ganz lässig per Hand: Ihr unterschreibt auf einem Signatur-Pad oder Tablet, so wie man's vom Paketboten kennt. Das ist die pragmatische Lösung für alle, die keine spezielle Technik haben.
Mit der Profi-Methode: Ihr nutzt eure persönliche Qualifizierte Elektronische Signatur (QES). Das ist der höchste Sicherheitsstandard, einer echten Unterschrift absolut gleichgestellt und für große oder internationale Deals strategisch vorzuziehen. - Das Notar-Siegel 2.0: Nachdem alle unterschrieben haben, versiegelt der Notar das gesamte Dokument mit seiner eigenen QES. Das garantiert dieAuthentizität (es ist wirklich von diesem Notar) und die Integrität (nichts wurde nachträglich verändert).
Der strategische Turbo für Investoren: Hier steckt die Musik! 📈
Jetzt mal Butter bei die Fische: Der wahre Vorteil liegt nicht darin, dass die Notargebühren sinken (das tun sie nämlich nicht ), sondern in der unglaublichen
Beschleunigung der gesamten Transaktion!
- Finanzierung im Express-Tempo: Die vielleicht wichtigste Änderung betrifft die §§ 873 & 875 BGB. Bisher musste die Bank auf die postalische Zustellung der Grundschuldbestellungsurkunde warten, um das Darlehen auszuzahlen. Zukünftig genügt dieelektronische Übermittlung einer beglaubigten Abschrift, um die rechtliche Bindung zu erzeugen! Das verkürzt die Zeit bis zur Kaufpreiszahlung von Tagen auf Minuten. Euer Kapital ist schneller im Einsatz!
- Blitzschnelle Kommunikation: Dank der Neufassung von § 130 BGB wird eine notarielle Erklärung (z.B. die Ausübung eines Vorkaufsrechts) schon mit dem Zugang einer elektronisch beglaubigten Abschrift wirksam. Das ist schneller, sicherer und besser nachweisbar als jedes Einschreiben.
- Einfachere Nebenschauplätze: Mit dem neuen § 129 BGB können auch Begleitdokumente wie Gesellschafterbeschlüsse oder Zustimmungserklärungen einfach und schnell digital per Signatur-Pad beglaubigt werden. Das beschleunigt die mühsame Beschaffung von Unterlagen Dritter erheblich.
Der Haken? Das Puzzle ist noch nicht komplett! 🤔
Ganz ohne Aber geht es natürlich nicht. Zwei Dinge müsst ihr wissen:
- Das Erbrecht bleibt analog: Testamente und Erbverträge sind von der elektronischen Beurkundung explizit ausgeschlossen und müssen weiterhin auf Papier errichtet werden. Wer seine Nachfolge regelt, braucht also ein hybrides Dokumentenmanagement.
- Die Behörden müssen mitziehen: Der Prozess ist erst dann lückenlos digital, wenn auch alle anderen Stellen – wie Finanzämter (Stichwort: Unbedenklichkeitsbescheinigung) und Kommunen (Vorkaufsrechte) – voll digital angebunden sind. Daran wird noch gearbeitet, das Ziel ist der 1. Januar 2027.
Ihr Action-Plan: So werdet Sie zum digitalen Vorreiter! ✅
Wer jetzt proaktiv handelt, sichert sich einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil.
- Checkliste für euch Schlaumeier: Führt QES für eure Zeichnungsberechtigten ein und schult eure Teams im Umgang mit den neuen digitalen Urkunden.
- Die Wahl des richtigen Notars: Fragt euer Notariat gezielt nach der technischen Ausstattung! Arbeitet mit Kanzleien zusammen, die die elektronische Beurkundung als neuen Standard proaktiv einsetzen. Die technologische Kompetenz des Notars wird zum strategischen Hebel!
- Bringt eure Bude auf Vordermann: Stellt sicher, dass euer Dokumentenmanagementsystem (DMS) die neuen elektronischen Urkunden sicher speichern und die Signaturen verifizieren kann.
Die Digitalisierung des Rechtsverkehrs ist unumkehrbar, meine Freunde! Wer jetzt die Weichen stellt, ist der Gewinner von morgen.
Bis zum nächsten Mal, bleibt flüssig und baut was Schönes! Euer Rene Wanzlik 😂👍
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